THE CAMPUS ALPS - EW Hieflau GmbH (Stand 03/2024)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die kurzfristige entgeltliche Überlassung von Tiny Homes als Beherbergung („Tiny Homes“) und/oder Campingstellflächen („Campingstellfläche(n)“), die die EW Hieflau GmbH, FN 578766b, Mommsengasse 16/3, 1040 Wien („Campus“) als Beherberger der Tiny Homes oder Nutzungsüberlasser von Campingstellflächen mit ihren jeweiligen Vertragspartnern als Gast („Gast“) abschließt. Die AGB gelten weiters für alle im Zusammenhang mit den Tiny Homes und den Campingstellflächen vereinbarten Nebenleistungen sowie der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Co-Working Räumlichkeiten („Clubhaus“) oder Teilen davon einschließlich der Lounge.
Etwaigen Geschäftsbedingungen des Gastes, die den AGB von Campus widersprechen oder diese ergänzen, wird ausdrücklich und vollumfänglich widersprochen; Geschäftsbedingungen des Gasts gelten daher auch dann nicht, wenn Campus ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben sollte oder wenn vom Campus auf ein Schreiben Bezug genommen wird, dass Geschäftsbedingungen des Gastes oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Geschäftsbedingungen des Gastes gelten daher auch dann nicht, wenn Campus in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Beherbergungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Geschäftsbedingungen des Gastes gelten daher nur und nur so weit, als Campus diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
Campus behält sich das Recht zu jederzeitigen, einseitigen Änderung dieser AGB für künftige Vertragsabschlüsse vor; es gelten daher die AGB von Campus in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
Mündliche Vereinbarungen sowie alle sonstigen Erklärungen, insbesondere Nebenabreden und Veränderungen des Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrages oder der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Reservierungen / Buchungen & Anzahlung
2.1 Mit der Vornahme einer Reservierung oder Buchung bietet der Gast verbindlich den Abschluss eines Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrages an (verbindliches Angebot). Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast vom Campus eine Reservierungs- oder Buchungsbestätigung (Annahme des Anbots). Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung oder Buchung kommt ein Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrag zwischen dem Campus und dem Gast zustande.
2.2 Der Campus ist berechtigt den Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes, den Gast auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Gast mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Gastes beim Beherberger zustande. Die Anzahlung entspricht 20% der Gesamtsumme der Reservierung und ist innerhalb von 14 Tage zu bezahlen.
2.3 Angebote vom Campus in Bezug auf verfügbare Tiny Homes, Campingstellflächen und Clubhaus sind freibleibend und unverbindlich, wobei auch das gesamte Campusgelände einem Gast zur entgeltlichen Nutzung überlassen werden kann. Der Campus kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungs- oder Nutzungsvertrages ablehnen. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergung, Nutzung und/oder sonstigen Dienstleistung in einem bestimmten Tiny Home und/oder bestimmten Campingstellfläche oder einem bestimmten Co-Working Räumlichkeit. Der Campus behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen zu definieren.
3. Stornofristen & Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
3.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann Campus ohne Nachfrist vom Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrag zurücktreten.
3.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungs- bzw Nutzungsüberlassungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt schriftlich vereinbart wurde. Hat der Gast eine Anzahlung (siehe 2.2.) geleistet, so bleiben die gebuchten Tiny Homes, Campingstellflächen und/oder Co-Working Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.
3.3 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrag durch Campus aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Gast – Stornogebühr
3.4 Bis zur Überweisung der Anzahlung, jedoch nicht nach der vereinbarten Fälligkeit der Anzahlung, kann der Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast aufgelöst werden.
3.5 Außerhalb des in Punkt 3.4. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich, es sei denn die Vertragsparteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart:
- bis 12 Wochen vor dem Ankunftstag kostenlos;
- ab 12 Wochen vor dem Ankunftstag bis Wochen vor dem Ankunftstag 100 % des gesamten Arrangementpreises für Übernachtung und Co-Working im Clubhaus lt. Buchung;
- ab 3 Wochen vor dem Ankunftstag bis zum Ankunftstag 100 % des gesamten Arrangementpreis (Reservierungs / Buchungsbestätigung)
4. Übernachtungspreise und sonstige Preise
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils vom Campus ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise für die jeweiligen Leistungen sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind die jeweils der Gemeinde zu zahlende Ortstaxe pro Nacht und Person (ab 15. Jahre) Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Campus vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
Die angegebenen Preise sind nur für den internen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben bzw. veröffentlicht werden.
5. Zahlungsbedingungen
Der Preis der gesamten gebuchten Beherbergungsleistung und Nutzungsüberlassung samt Nebenleistungen ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, bei Einzelgästen spätestens bei Abreise vor Ort und bei Gruppenbuchungen innerhalb von 14 Tagen nach Abreise zu bezahlen. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Gültige Zahlungsmittel sind EC Karte, Master Card und Visa Card.
6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter / gebuchter Tiny Homes / Co-Working Räumlichkeiten / Campingstellfläche
Reservierte Tiny Homes stehen dem Gast ab 15.00 Uhr, reservierte Co-Working Räumlichkeiten ab 10:00 Uhr des Anreisetages und bis 09.00 Uhr (Tiny Homes) und bis 17:00 (Co-Working Räumlichkeiten) am Abreisetag zur Verfügung.
Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann für Tiny Homes eine frühere Anreise („Early Check-in“) und eine spätere Abreise („Late Check-out“) im Voraus vereinbart werden. Stimmt der Campus einem Early Check-in und/oder Late-Check-out zu, ist der Campus berechtigt, ein entsprechendes zusätzliches Nutzungsentgelt pro Tiny Home für Early Check-in und für Late Check-out in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early-Check-in und/oder LateCheck-out besteht nicht.
Eine Nutzung (i) des Tiny Homes / der Co-Working Räumlichkeiten zu einem anderen als dem Zweck der Beherbergung / des Workings sowie (ii) der Campingstellfläche zu einem anderen als dem Zweck zum Abstellen von (Camping)Fahrzeugen und des Campens ist ausdrücklich untersagt.
7. Weiterverkauf
Die Weitergabe von gebuchten Tiny Homes / Co-Working Räumlichkeiten / Campingstellflächen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Campus zulässig. Campus ist bei fehlender Zustimmung berechtigt, die Buchung zu den Stornogebühren gemäß Punkt 3.5. zu stornieren.
8. Haftung
8.1 Haftung des Campus für Schäden an eingebrachten Sachen
8.2 Campus haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist insbesondere für Wertgegenstände nur dann gegeben, wenn die Sachen vom Gast beim Campus ausdrücklich hinterlegt oder der Gast diese an einen vom Campus hiezu bestimmten Ort nachweislich gebracht hat, widrigenfalls wird die Haftung vom Campus, insbesondere für Wertgegenstände, ausgeschlossen. Campus kann die Verwahrung von Wertsachen, einschließlich Geld und Wertpapiere) ablehen. Die Haftung des Campus ist der Höhe nach mit dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrages begrenzt (derzeit Stand März 2024 mit höchstens EUR 1.100,00, und für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere EUR 550,00). Ein Mitverschulden des Gastes ist zu berücksichtigen (§§ 970 Abs 1 und 1304 ABGB)
8.3 Die Haftung des Gastes für grobe Fahrlässigkeit - bei Verbrauchern für leichte Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen. Nicht ersatzfähig sind Folgeschäden, indirekte Schäden und/oder entgangener Gewinn.
8.4 Der geschädigte Gast hat nach § 970b ABGB Campus den Schaden unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls der Ersatzanspruch erlischt, es sei denn Campus hat die Sachen zur Aufbewahrung übernommen. Forderungen wegen Beschädigung der Sache müssen binnen 30 Tagen ab Rückstellung geltend gemacht werden (§ 967 ABGB).
9. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
9.1 Wurde der Beherbergungs- und/oder Nutzungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
9.2 Reist der Gast vorzeitig ab, so ist Campus berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Campus wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Tiny Homes / Co-Working Räumlichkeiten / Campingstellfläche erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn Campus im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Tiny Homes / Co-Working Räumlichkeiten / Campingstellfläche vollständig ausgelastet ist und die Tiny Homes / Co-Working Räumlichkeiten / Campingstellfläche auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste zur entgeltlichen Nutzung überlassen werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.
9.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Campus.
9.4 Wurde der Beherbergungs- /Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende auflösen.
9.5 Campus ist berechtigt, den Beherbergungs- /Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
a) von den Tiny Homes / Clubhaus / Co-Working Räumlichkeiten / Campingstellfläche einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Campus, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb (Tiny Homes und Clubhaus) / auf den Campingstellflächen wohnenden / in Co-Working Räumlichkeiten arbeitenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen / - arbeiten verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
9.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, Epidemie oder Pandemie, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann Campus den Beherbergungs- /Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder Campus von seiner Beherbergungs- / Nutzungsüberlassungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Gastes sind ausgeschlossen.
10. Mitgebrachte Speisen und Getränke
Im Clubhaus und auf der Terrasse des Clubhauses ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Im öffentlichen Raum des Campus ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nur nach Zustimmung des Campus erlaubt. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich.
11. Küche Clubhaus, Grillplatz, Lagerfeuerplatz
Die Küche im Clubhaus, der Grillplatz und der Lagerfeuerplatz stehen nur im Rahmen von Gruppenbuchungen und sofern Art und Weise der Verwendung vorab schriftlich vereinbart ist zur Verfügung.
12. Nichtrauchen am Campus
Am Gelände des Campus herrscht Rauchverbot. Es ist daher untersagt, sowohl im Clubhaus, auf der Terrasse, als auch in den Tiny Homes zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Campus das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Tiny Homes/der Co-Working Räumlichkeiten einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen, entsteht dem Campus ein höherer Schaden, ist dieser vom Gast dem Campus zu ersetzen; bei Auslösung eines Brandarlams sind dem Campus die durch den Brandarlam verursachten Kosten einschließlich einer pauschalierten Bearbeitungsgebühr von EUR 200,00 zu ersetzen.
13. Schuhfreie Zonen
Alle Räume (Tiny Homes, Co-Working Räumlichkeiten, Clubhaus) des Campus sind schuhfreie Zonen. Hausschuhe werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Im Sinne der Nachhaltigkeit ersuchen wir, eigene Hausschuhe mitzubringen
14. Haustiere (Hunde, Katzen)
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Campus. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn der Campus dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, Hunde nur mit Leine geführt werden sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die andere Gäste und das Campuspersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres im Haupthaus des Campus ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine zusätzliche Gebühr pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
15. Besondere Zahlungs- und Stornobedingungen
Bei Gruppenbuchungen von mehr als zehn Tiny Homes, Kontingentverträgen oder zu entsprechend definierten Zeiträumen, gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen oder ergeben sich aus den entsprechenden Verträgen.
16. Datenschutz
16.1 Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://thecampusalps.com/privacy-statement
17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist die Gemeinde Landl.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss von Weiterverweisungen.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz von Campus, wobei Campus überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Gast, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig
18. Sonstiges
18.1 Campus ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Campus aufzurechnen, es sei denn, Campus ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Gastes ist gerichtlich festgestellt oder vom Campus anerkannt.
18.2 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen